Allgemeine verkaufs und lieferbedingungen

I. ALLGEMEIN

  1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in vollem Umfang, soweit der Verkäufer und der Käufer nicht andere Bedingungen im Vertrag schriftlich vereinbaren.

  2. Eine Änderung oder Ergänzung ist nur dann wirksam, wenn sie von der Einkaufsabteilung schriftlich bestätigt wird.

  3. Die Vereinbarungen, mündliche oder schriftliche, die vor der Unterschrift von beiden Seiten getätigt wurden, werden ungültig, soweit sie nicht in den Vertrag eingeschlossen wurden oder sie nicht in Einklang mit diesen allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen sind.

  4. Angebote sind nur verbindlich soweit sie in ihm ausdrücklich aufgeführt sind

II. LIEFERUNGEN

  1. Die Lieferung der Ware verläuft auf Grund des Kaufvertrags, der zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen wurde oder auf Grund der Bestellung der Käufer und der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, womit es zum Abschluss eines Kaufvertrags kommt.

  2. Der Liefertermin ist durch das Datum auf dem Kaufvertrag bestimmt. Soweit der Verkäufer vermutet, dass es zur Lieferverzögerung kommen könnte, ist der Verkäufer verpflichtet, über diese Veränderung den Käufer zu informieren.

  3. Im Falle, dass es zu Ereignissen kommt, die zum Zeitpunkt des Unterzeichens des Kaufvertrags nicht vorhergesagt werden können und die dem Verkäufer Hindernisse in der Erfüllung seiner Vertragspflichten verursachen, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllungsfrist zu verschieben.

  4. Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarten Lieferfristen aus folgenden Gründen nicht einzuhalten:
    a/ Eintritt Höherer Gewalt
    b/ Betriebsstörungen
    c/ Amtsmaßnahme
    d/ Energie- und Rohstoffmangel

  5. Soweit die obengenannten Vorkommnisse länger als einen Monat vom Tag des vereinbarten Datums andauern, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtich des vereinbarten Liefeumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

  6. Der Versand der Vertragsware erfolgt auf Grund der im Vertrag erwähnten Vereinbarung des Verkäufers und des Käufers. Auf den Versand beziehen sich die Anordnungen der Lieferbedingungen INCOTERMS 2000.

III. ZAHLUNG

  1. Die Zahlungsbedingungen sind im Kaufvertrag festgelegt.

  2. Die Zahlung wird als getätig betrachtet, soweit der Schuldbetrag auf das Konto des Verkäufers in voller Höhe bei seiner Bank gutgeschrieben ist.

  3. Soweit der Käufer in Zahlungsverzögerung ist, ist der Verkäufer berechtigt, bisher unerfüllte Lieferungen aus allen Kaufverträgen zurückzuhalten, ohne dass es Vertragsbruch bedeutet.

  4. Im Falle der Verzögerung der Vergütung ist der Verkäufer berechtigt, aus jedem unbeglichenen Rechnungsbetrag den Zins von 0,05 % für jeden Tag der Verzögerung zu berechnen, und zwar vom ersten Tag der Fälligkeit des Schuldbetrages bis zu dem Tag der Gutschrift dieses Betrags auf das Bankkonto des Verkäufers.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Verkäufer und der Käufer können einen anderen Termin des Eigentumsrechtserwerbs schriftlich vereinbaren oder die Weise der Behandlung der Ware vor dem Übergang des Eigentumsrechts auf den Käufer vereinbaren.

V. BEANSTANDUNG

  1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel, bezüglich Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen. Dies ist in Bezug auf Oberflächenbehandlung zu beachten.

  2. Bei handelsüblicher Prüfung erkennbare Mängel der Ware müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Ware dem Verkäufer schriftlich angezeigt werden.

  3. Bei Beanstandung gibt der Käufer alle notwendigen Einzelheiten des Mangels an. Der Verkäufer ist berechtigt, die reklamierte Ware zu besichtigen, oder von einer berechtigten Person besichtigen zu lassen.

  4. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl die fehlerhafte Ware entweder ersetzen, ausbessern, ausbessern lassen oder einen entsprechenden Preisnachlass gewähren.

  5. Natürliche Farb- und Strukturunterschiede sowie Unregelmäßigkeiten sind im natürlichen Werkstoff Holz vorhanden und somit kein Reklamationsgrund. Für die Beurteilung der Reklamationsberechtigung sind die zuständigen Normen BN und EN.

  6. Geringfügige produktionsbedingte Über- bzw. Unterlieferungen in Höhe von 5 % sind kein Reklamationsgrund.

VI. ABSCHLUSSBESTIMMUNG

  1. Die Ware wird laut der geltenden BN und EN produziert.

  2. Die Haftung der Verkäufer richtet sich ausschließlich nach diesen „Allgemeinen Bedingungen“. Ansprüche, einschließlich der Ansprüche auf Schadensersatz , soweit sie nicht in diesen „Allgemeinen Bedingungen“ erwähnt sind, sind ausgeschlossen.

  3. Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferfirma.

  4. Streitigkeiten, die zwischen den Vertragsseiten bei der Erfüllung der Vertragspflichten entstehen könnten, werden auf freundschaflichem Weg gelöst. Kommt es trotzdem nicht zur Beseitigung des Streits, wird vereinbart, dass das Gericht am Standort des Verkäufers für eine Entscheidung zuständig ist.

Terminologie

Termin Definition
Sperrholz Holzwerkstoff aus einem Verbund miteinander verklebter Lagen, wobei die Faserrichtungen aufeinanderfolgender Lagen meistens rechtwinklig zueinander verlaufen.
Symmetrisches Sperrholz Sperrholz, dessen Lagen bezüglich Dicke, Faserverlauf und Holzart symmetrisch zur zentralen Lage angeordnet sind.
Furniersperrholz Sperrholz, bei dem alle Lagen aus parallel zur Plattenebene liegenden Furnieren bestehen.
Mittellagen-Sperrholz Sperrholz mit einer Mittellage.
Stabsperrholz Mittellagen-Sperrholz, dessen Mittellage aus verklebten oder nicht verklebten 7 mm bis 30 mm breiten Vollholzstäben besteht.
Stäbchensperrholz Mittellagen-Sperrholz, dessen Mittellage aus maximal 7 mm breiten und hochkant angeordneten Schälfurnierstreifen besteht, wobei alle oder die meisten miteinander verklebt sind.
Verbundsperrholz Sperrholz, dessen Mittellage (oder bestimmte Lagen) nicht aus Vollholz oder Furnieren bestehen. Auf jeder Seite der Mittellage sind mindestens zwei gekreuzte Lagen angeordnet.
Formsperrholz Gewölbtes, in einer Formpresse hergestelltes Sperrholz.
Längsfaser-Sperrholz Sperrholz, dessen Faserrichtung der Decklagen parallel oder annähernd parallel zum großen Plattenmaß verläuft.
Querfaser-Sperrholz Sperrholz, dessen Fasserrichtung der Decklagen parallel oder annähernd parallel zum kleinen Plattenmaß verläuft.
Lage Entweder eine Schicht oder zwei oder mehr Schichten, die mit parallelem Faserverlauf miteinander verklebt sind oder ein anderes Material.
Querlage Innere Lage, deren Faserrichtung im rechten Winkel zur Faserrichtung der Decklagen verläuft.
Mittellage Zentrale Lage, an den Schmalflächen der fertigen Platte sichtbar und meist dicker als die anderen Lagen, bestehend aus:
- Leisten oder Streifen aus Holz, die dicht nebeneinanderliegend verklebt oder nicht verklebt sind;
- einem anderen Holzwerkstoff;
- einem anderen plattenförmigen Material;
- einer Hohlraumkonstruktion.
Furnier Dünnes Blatt aus Holz, Dicke nicht über 7 mm.
Messerfurnier Durch Messern hergestelltes Furnier.
Schälfurnier Durch Schälen hergestelltes Furnier.
Schicht Ein einzelnes Furnier, oder zwei oder mehr an den Kanten oder Enden zusammnengefügte Furniere.
Oberfläche Sichtbarer Teil der Decklage eines Sperrholzes.
Vorderseite Die bessere Oberfläche einer Sperrholzplatte.
Rückseite Die der Vorderseite gegenüberliegende Oberfläche.
Plattenlänge Maß in der Richtung des Faserverlaufs der Decklagen.
Plattenbreite Maß rechtwinklig zur Plattenlänge.
Plattendicke Maß quer zur Plattenoberfläche.
Faserverlauf Allgemeiner Verlauf oder Anordnung der Fasern.
Faserneigung Verlauf der Fasern schräg zu den Plattenkanten.
Drehwuchs Spiraliger Verlauf der Fasern um die Markröhre.
Wechseldrehwuchs Holzmerkmal, gekennzeichnet durch gegenläufige Faserneigung in aufeinanderfolgenden Zuwachszonen.
Maserung Netzwerk von „Adern“ (linienförmig erscheinende Strukturelemente) auf Furnieroberflächen.
Wirbelwuchs Enger unregelmäßiger Faserverlauf.
Ast Im Holz eingeschlossener Teil eines Zweiges.
Festverwachsener Ast Ast, der auf mindestens 3/4 seines Umfanges mit dem übrigen Furnier verwachsen ist.
Teilweise verwachsener Ast Ast, der auf 1/4 bis 3/4 seines Umfanges mit dem übrigen Furnier verwachsen ist.
Loser Ast Ast, der auf weniger als 1/4 seines Umfanges mit dem übrigen Furnier verwachsen ist.
Astloch Durch Herausfallen eines Astes verursachtes Loch.
Gesunder Ast Ast ohne Anzeichen von Fäulnis.
Punktast Gesunder, fest verwachsener Ast mit höchstens 5 mm Durchmesser.
Haarriß Trennung der Fasern, die nicht die gesamte Furnierdicke betrifft.
Riß Trennung der Fasern, durch die Dicke des Furniers.
Verfärbung Jede Änderung der natürlichen Farbe des Holzes, die keine Verminderung der Festigkeit bewirkt.
Harzgalle Linsenförmiger Hohlraum im Holz, der Harz enthält oder enthalten hat.
Rindeneinwuchs Im Holz vollständig oder teilweise eingeschlossene Rinde.
Rauheit Unebenheiten der Oberfläche, bedingt durch Unregelmäßigkeiten der Struktur oder durch Fertigungsfehler.
Offene Fuge Öffnung zwischen zwei nebeneinanderliegenden Teilen einer Lage.
Überleimer Durch Überlappen zweier nebeneinanderliegender Furniere (oder von zwei Teilen eines gerissenen Furniers) bedingter Fehler in einer Lage.
Kürschner Lokale Trennung zweier Lagen, bedingt durch fehlende Haftung.
Auftreibung Lokale Verdickung auf einer Decklage.
Hohlstelle Lokale Vertiefung in einer Decklage.
Druckstelle Durch Einpressen eines Fremdkörpers auf einer Decklage verursachte Hohlstelle.
Einschluß Einlagerung eines Fremdkörpers in einem Furnier.
Einseitig geschliffenes Sperrholz Sperrholz, dessen Vorder- oder Rückseite mittels Schleifmaschine geglättet wurde.
Beidseitig geschliffenes Sperrholz Sperrholz, dessen Vorder- und Rückseite mittels Schleifmaschine geglättet wurde.
Blankgezogenes Sperrholz Sperrholz, dessen Vorder- und/oder Rückseite mittels Ziehklingenmaschine geglättet wurde.
Beschichtetes Sperrholz Sperrholz, das oberflächlich mit einer oder mehreren Auflagen oder Filmen versehen ist, z. B.:
- imprägniertes Papier;
- Kunststoff;
- Harzfilm;
- Metall;
- dekoratives Furnier.
Strukturiertes Sperrholz Sperrholz, dessen Oberfläche mechanisch mit einem Relief versehen wurde.
Furniertes Sperrholz Sperrholz, das mit dekorativem Furnier beschichtet wurde.
Durchschliff Lokales Fehlen der Decklage durch zu starken Abschliff, wodurch die Klebfuge (und/oder die nächste Lage) sichtbar wird.
Leimdurchschlag Leim, der durch die Decklage gedrungen ist und dort Flecken verursachen kann.
Ausflicken Ausbessern einer Lage, indem ein fehlerfreies Furnierstück mit vorgegebener Form eingesetzt wird, um vorher entfernte fehlerhafte Bereiche zu ersetzen.
Flicken Furnierstück mir vorgegebener Form zum Ausflicken.
Unterlegstück Längliches, schmales Furnierstück zum Ausflicken.
Füllung Ausbessern durch Schließen offener Fehler mit Kitt.
Verklebung Bindung mittels Klebstoff.
Aufbau Anordnung der Lagen in einem Sperrholz.
Zusammensetzung Beschreibung der wesentlichen Bestandteile eines Sperrholzes.
Querkrümmung Krümmung einer Platte in Richtung der Breite.
Längskrümmung Krümmung einer Platte in Richtung der Länge.
Verdrehung Schraubenartige Verformung einer Platte

Laderung und Transport

Wir beraten Sie, wie man unsere Produkte qualitativ transportiert und lagert. Unvermeidliche Merkmale der Sperrholzwerkstoffe sind die Schwindung, Längen- oder Breitenquellung und das -werfen, die vom Naturwesen des Holzes hervorgehen. Einige Mängel können jedoch durch sorgfältige Bearbeitung vermieden werden, manche Mängel entstehen jedoch durch schlechte Lagerung oder falsche Bearbeitung infolge dessen, dass sich die Verbraucher in den Eigenschaften der Sperrholzwerkstoffe nur wenig auskennen. Folge des falschen Umgangs bei der Lagerung und weiterer Bearbeitung ist die Verwindung.

Die Sperrholzwerkstoffe können nicht im Freien, nicht einmal unter den offenen Überdachungen (außer den Folien-Sperrholzplatten) gelagert werden. Es ist unbedingt notwendig, diese in einem trockenen, gedeckten und staubfreien Raum zu lagern, in dem die Temperatur sowie die Feuchtigkeit keinen großen Schwankungen ausgesetzt sind. Außerdem ist es notwendig, die Lagerung in der Nähe strahlender Körper (Heizung u.ä.) zu vermeiden.

Es ist nicht richtig, diese auf die Kante oder an die Wand zu stellen (sieh Abb. A). Sie müssen immer in auf trockener und ebener Unterlage horizontal gelagerten Stapeln gelagert werden. Die Stapellatten sollen gleicher Dicke sein und so positioniert werden, damit sich die Platten nicht durchbiegen (sieh Abb. B, C). Es wird empfohlen, die Sperrholzwerkstoffe gleich nach dem Transport zu verarbeiten. Es ist günstiger, diese eine gewisse Zeit in der Werkstatt zu lagern, damit sie in das Feuchtigkeitsgleichgewicht mit der Umgebung kommen, in dem diese verarbeitet werden. Die Sperrholzwerkstoffe können mit dem Zug oder den Lastkraftwagen transportiert werden, wobei sie gegen direkten Witterungseinfluss gut befestigt und sichergestellt (z.B. mit einer Plache) sein müssen.

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